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Fördervoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung des Landes OÖ ist eine Zusage der Förderung des AMS OÖ.
 

Hinweis: Diese ist beim AMS OÖ binnen 6 Wochen nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses zu beantragen.
 

Das Arbeitsverhältnis muss länger als 2 Monate dauern.
 

Für den Fall, dass zum/zur ersten eingestellten Mitarbeiter:in ein Verwandtschaftsverhältnis besteht und ein/e weiterer Mitarbeiter:in eingestellt wird, wird die Förderung des Landes OÖ unabhängig von einer Förderung des AMS OÖ gewährt.
 

Antragsformulare für diese Förderung sind unter www.land-oberoesterreich.gv.at/168622.htm erhältlich.
 

Diese Förderung tritt mit 01.12.2015 in Kraft und gilt für Beschäftigungsverhältnisse, welche vom 01.12.2015 bis 31.12.2026 begonnen haben. Die Förderung gilt vorbehaltlich der Zustimmung der OÖ Landesregierung.

Foto von Christian Mayer

Mag. Christian Mayer, CMC

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