Wer hat Anspruch auf den Beschäftigungsbonus?

03.07.2017

Der Beschäftigungsbonus kann von allen Unternehmen beantragt werden - unabhängig von der Unternehmensgröße und der Branche. Ab 1. Juli 2017 werden die Lohnnebenkosten (unter bestimmten Voraussetzungen) für zusätzlich eingestellte Mitarbeiter für drei Jahren zu 50 Prozent refundiert. Abgewickelt wird der Beschäftigungsbonus über die Bundesförderstelle Austria Wirtschaftsservice (AWS). 

Der Sitz des Unternehmens oder der Betriebsstätte muss sich in Österreich befinden. Die Förderung kann für Personen beantragt werden, die bisher arbeitslos gemeldet waren, Jobwechsler sind oder an einer gesetzlich geregelten Ausbildung teilgenommen haben. Das geschaffene Arbeitsverhältnis muss mindestens 38,5 Stunden betragen -  und kann sowohl durch Vollzeitkräfte oder Teilzeitkräfte nachgewiesen werden.

 

Keine Doppelförderungen: Unter anderem sind EPUs, die bereits die Beihilfe des AMS für Ein-Personen-Unternehmen und im Anschluss die Förderung der Initiative 1plus1für den ersten Mitarbeiter in Anspruch genommen haben, von dem Beschäftigungsbonus ausgenommen. Für die Einstellung zusätzlicher MitarbeiterInnen ist grundsätzlich die Beantragung des Beschäftigungsbonus wieder möglich.

 

Alle Details zur Förderung, zum Förderantrag und zur Höhe der Förderung finden Sie unter www.beschaeftigungsbonus.at 


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Foto von Christian Mayer

Mag. Christian Mayer, CMC

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