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Förderungsempfänger

Diese Förderung können alle EPU der gewerblichen Wirtschaft, die eine selbständige und dauerhaft auf den Markt ausgerichtete Tätigkeit ausüben und Sitz oder Betriebsstätte in Oberösterreich haben, erhalten, wenn seit mehr als 3 Monaten eine Kranken- und Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) besteht und erstmalig oder nach 5 Jahren wieder ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin vollversicherungspflichtig beschäftigt wird.

 

Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, politische Parteien, der Bund, die Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, radikale Vereine sowie Unternehmen in Schwierigkeiten (gem. Art. 2 Z 18 der Verordnung Nr. 651/2014 der europäischen Kommission vom 17. Juni 2014).

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Mag. Christian Mayer, CMC

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